Verkehrsrecht
Ihr starker Partner im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Marc Sperrer, Master of Laws (LL.M.), ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Mit über 20 Jahren praktischer Erfahrung und seiner akademischen Vertiefung als LL.M. verfügt er über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die er gewissenhaft in Ihre Beratung und Vertretung einfließen lässt. Herr Rechtsanwalt Sperrer ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Unsere Kanzlei deckt das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab:

1. Verkehrszivilrecht: Von A wie Anspruch bis Z wie Zivilprozess
Hierzu zählen insbesondere:

Die Regulierung von Verkehrsunfällen – sei es Sach- oder Personenschaden. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Gegenseite und den Versicherern durch.

Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Pkw Kauf- und Reparaturverträgen.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich "gut klingenden" Argumenten der Versicherer oder Werkstätten verunsichern oder zu einer Eigenregulierung verleiten. Versicherer sind zur Kosteneinsparung gezwungen und kürzen Ansprüche oft unberechtigt. Behalten Sie Ihr gutes Recht! Rufen Sie uns unverzüglich an, bevor das "Kind in den Brunnen gefallen" ist. Verweisen Sie bereits am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt.

Besondere Expertise: Die Personenschadenregulierung
Gerade die Personenschadenregulierung ist besonders komplex und anspruchsvoll. Es geht um die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vielen weiteren immateriellen und materiellen Schadenspositionen.

Um Ihnen in diesen sensiblen Verfahren höchste Qualität und größte Sorgfalt zu gewährleisten, unterstützt Sie auch Frau Dr.  Catharina Landwehr mit ihrer spezialisierten Expertise in der umfassenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Personenschäden. Beide sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht, und dass Ihre gesundheitlichen und finanziellen Interessen optimal geschützt werden.

2. Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
Als Ihre Verteidiger tritt RA Sperrer für Sie ein in:

Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße)

Verkehrsstrafverfahren (z.B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Verfahren rund um das Führerscheinrecht und die Beratung bei MPU-Anordnungen.

Wichtig: Wenn Sie von der Polizei als "Beschuldigter" belehrt werden, gilt der wichtigste Grundsatz: "Ohne meinen Anwalt sage ich nichts!" Rufen Sie uns unverzüglich nach einem Unfall oder dem Zugang eines behördlichen Schreibens an. Wir übernehmen die Kommunikation und Akteneinsicht für Sie.